Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sanabel Travel GmbH · Alpspitzstraße 8, 81373 München · Stand: August 2026
Hinweis: Diese AGB sind ein Muster für die gewerbliche Kfz-Vermietung und ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Bitte lassen Sie den Text vor Verwendung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt an Ihr konkretes Geschäftsmodell (Selbstfahrer, Chauffeur, Langzeitmiete, Lieferung, Auslandsfahrten, Versicherungsumfang) anpassen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Für sämtliche Miet- und Chauffeurverträge zwischen der Sanabel Travel GmbH (nachfolgend „Vermieter") und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Mieter") gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Mieters werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Vermieters – auch auf der Website, per WhatsApp, E-Mail oder Telefon – sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters oder durch Unterzeichnung des Mietvertrags bei Fahrzeugübergabe zustande.
§ 3 Voraussetzungen zur Anmietung
Der Mieter versichert und weist bei Übergabe nach:
- Mindestalter 21 Jahre (bei Premium-/Sportfahrzeugen 25 Jahre)
- Besitz einer seit mindestens 2 Jahren gültigen Fahrerlaubnis der erforderlichen Klasse
- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Gültige Kreditkarte auf den Namen des Mieters für Kaution und Zahlung
Der Vermieter ist berechtigt, Kopien dieser Dokumente zur Vertragsabwicklung anzufertigen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren.
§ 4 Mietpreise, Kaution, Zahlung
(1) Es gelten die zwischen den Parteien vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Vor Fahrzeugübergabe wird eine angemessene Kaution als Sicherheit (regelmäßig per Kreditkartenautorisierung) hinterlegt. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe abzüglich etwaiger berechtigter Ansprüche freigegeben.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie einen pauschalen Schadensersatz gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen.
§ 5 Übergabe, Kilometerbegrenzung, Rückgabe
(1) Das Fahrzeug wird dem Mieter in verkehrs- und betriebssicherem, sauberem und vollgetanktem Zustand übergeben. Sichtbare Vorschäden werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Kilometerbegrenzung gemäß Buchungsbestätigung. Mehrkilometer werden zum jeweils vereinbarten Kilometerpreis abgerechnet.
(3) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in vollgetanktem, gereinigtem und vertragsgemäßem Zustand zu erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe wird jede angefangene Stunde anteilig, mindestens jedoch mit einem Zwölftel des Tagesmietpreises, berechnet, ab der vierten Stunde ein voller Tagesmietpreis; die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt vorbehalten.
(4) Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, wird der fehlende Kraftstoff zzgl. einer Servicepauschale in Höhe von [Betrag] Euro berechnet. Für eine erforderliche Sonderreinigung (starke Verschmutzung, Tierhaare, Rauch) wird eine Pauschale in Höhe von [Betrag] Euro fällig.
§ 6 Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich und vertragsgemäß zu behandeln. Untersagt sind insbesondere:
- Überlassung an nicht im Mietvertrag eingetragene Fahrer
- Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
- Nutzung für gewerbliche Personenbeförderung, Fahrschulzwecke, Renn-, Test- oder Geschicklichkeitsveranstaltungen
- Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe
- Weitervermietung sowie Nutzung zur Begehung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten
- Rauchen im Fahrzeug
§ 7 Auslandsfahrten
Fahrten ins Ausland bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Fahrten in bestimmte Länder (z. B. außerhalb EU/EWR) sind ausgeschlossen bzw. bedürfen einer gesonderten Vereinbarung sowie ggf. eines erweiterten Versicherungsschutzes.
§ 8 Versicherung, Haftung des Mieters
(1) Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert nach den gesetzlichen Vorgaben. Der konkrete Umfang von Kaskoschutz und Selbstbeteiligung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
(2) Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus diesem Vertrag (z. B. Alkohol- oder Drogenfahrt, Fahrerflucht, Überlassung an unberechtigte Fahrer) haftet der Mieter unbegrenzt in voller Höhe des entstandenen Schadens einschließlich Wertminderung, Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfall und Verwaltungspauschale.
(3) Reifenschäden, Schäden an Felgen, Innenraum, Unterboden sowie durch Falschbetankung sind – sofern nicht ausdrücklich mitversichert – nicht von der Kaskoversicherung umfasst und vom Mieter zu tragen.
§ 9 Verhalten bei Unfall, Diebstahl und Schäden
Der Mieter ist verpflichtet, bei jedem Unfall, Brand-, Diebstahl-, Wild- oder sonstigen Schaden:
- unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und einen polizeilichen Bericht anfertigen zu lassen
- den Vermieter umgehend zu informieren
- keine Schuldanerkenntnisse abzugeben
- Namen, Anschriften und Kennzeichen der Beteiligten sowie etwaiger Zeugen aufzunehmen
- einen vollständigen schriftlichen Unfallbericht einzureichen
Kommt der Mieter dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, haftet er auch insoweit, als der Vermieter Deckung durch die Versicherung verliert.
§ 10 Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten
Für sämtliche während der Mietzeit begangenen Verkehrsverstöße, Ordnungswidrigkeiten, Mautgebühren und Parkverstöße haftet der Mieter. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter für die Bearbeitung behördlicher Halteranfragen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von [Betrag] Euro zzgl. USt. in Rechnung zu stellen.
§ 11 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter – außer in den Fällen des Absatzes 1 – nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Rücktritt, Stornierung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Stornierungspauschalen: bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei; bis 48 Stunden vor Mietbeginn [z. B. 30 %] des vereinbarten Mietpreises; danach oder bei Nichterscheinen [z. B. 100 %] des vereinbarten Mietpreises. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in Verbindung mit der Beförderung von Waren, Kraftfahrzeug- und Fahrradvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), nicht.
§ 14 Datenschutz
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als der gewährte Schutz nicht durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters (München).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.